Folgende Gesprächsformen haben sich als hilfreich erwiesen:
1. Fürsorgegespräch
Diese führt man, wenn der/die Mitarbeiter/in sich verändert, belastet wirkt, sich zurückzieht, die Leistung davon jedoch nicht betroffen ist. Die dahinterliegenden Ursachen können vielfältig sein: psychische Krisen, familäre Probleme, gesundheitliche Beschwerden…
Es werden wahrgenommene Veränderungen und die Sorge darüber angesprochen und Unterstützung von Seiten der Führungskraft angeboten.
Ziel ist es, der betroffenen Person zu signalisieren, dass Veränderungen im Verhalten wahrgenommen werden. Es wird Unterstützung von Seiten des Arbeitgebers angeboten, wenn die Person es wünscht.
Das Fürsorgegespräch ist vertraulich und hat keinen disziplinären, sondern einen unterstützenden Charakter.
2. Klärungsgespräch
Dieses führt man, wenn eine wiederholte Vernachlässigung dienstlicher Pflichten vorliegt, die Ursache jedoch unklar ist oder nicht sicher in Zusammenhang mit Substanzkonsum oder substanzungebundenen Süchten (Glücksspiel, Kaufsucht, Esstörungen,…) gebracht werden kann.
Dieses Gespräch hat zum Ziel, eine konkrete Rückmeldung zu den Auffälligkeiten zu geben (Zeit, Ort, Vorfall). Es werden Vereinbarungen getroffen, wie das künftige Verhalten auszusehen hat und gleichzeitig Unterstützung von Seiten des Vorgesetzten angeboten.
Ein Rückmeldegespräch in 6-8 Wochen wird vereinbart, um sich über die weitere Entwicklung des Verhaltens auszutauschen.
Eine Gesprächsnotiz wird angefertigt, die dem/der Mitarbeiter/in ausgehändigt wird. Das Klärungsgespräch ist nicht Teil des Stufenplans.
Stellt sich im Laufe des Fürsorge- oder Klärungsgesprächs heraus, dass Substanzkonsum bzw. suchtbedingtes Verhalten die Ursache für die Pflichtverletzung ist, sollten Stufenplangespräche in Kraft treten, die mit jeder Stufe verbindlicher und öffentlicher werden.
3. Stufenplangespräche
Stufenplangespräche thematisieren Verletzungen arbeitsvertraglicher oder dienstvertraglicher Pflichten in Verbindung mit Substanzkonsum oder suchtbedingtem Verhalten. Eine Kombination aus Hilfsangebot, konkreten Vereinbarungen und arbeitsrechtlicher Sanktion soll zur Veränderung des Verhaltens bzw. zur Aufnahme einer Beratung/Behandlung führen.

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Tipps zur Gesprächsführung finden Sie unter Gespräche mit auffälligen Mitarbeiter/innen
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Informationen und Downloads:
Fürsorgegespräch
Klärungsgespräch
Gesprächsstruktur mit Beispielen
Gespräche mit auffälligen MitarbeiterInnen (praevention.at)