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(Rest-)Alkohol am Arbeitsplatz. Ein Kavaliersdelikt?

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Bier Restalkohol Kater

Die paar Biere am Abend sind ja wohl Privatsache! 

Oder doch nicht?

Immer mehr Unternehmen setzen sich mit dem Thema Alkohol auseinander und verständigen sich auf ein Alkoholverbot in der Arbeitszeit und am Arbeitsplatz.

Was aber, wenn Alkoholkonsum, der in der Freizeit stattfindet, Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit hat?

Restalkohol und Kater bei Dienstantritt werden häufig unterschätzt und gelten vielfach noch als Kavaliersdelikt. Dabei können die Folgen schwerwiegend sein.

  • Bereits bei einer geringen Alkoholisierung von weniger als 0,5 Promille steigt die Risikobereitschaft und die Konzentration lässt nach. Keine guten Voraussetzungen, um Maschinen zu bedienen, Fahrzeuge zu lenken oder Kund/innen zu betreuen.
  • Alkohol im Blut bewirkt längere Reaktionszeiten, führt zu einer Fehleinschätzung von Risiken und zu einem eingeschränktem Sichtfeld („Tunnelblick“). Unter anderem dadurch kommt es bereits bei 0,3 Promille zu einem verdoppelten Unfallrisiko im Vergleich zum nüchternen Zustand.
  • Bei bis zu 25 Prozent aller Arbeitsunfälle ist Alkohol zumindest mitbeteiligt. Häufig handelt es sich dabei nicht um eine starke Berauschung, sondern um eine falsch eingeschätzte, geringe Alkoholisierung.
  • Betriebsbekannter Alkoholkonsum von Beschäftigten erhöht das persönliche Haftungsrisiko für deren Vorgesetzte. Bei einem Arbeitsunfall unter Einfluss von Alkohol kann es zu straf- und zivilrechtlichen Folgen und zu Regressforderungen durch Sozialversicherungsträger kommen.

Ein paar Stunden Schlaf, ein starker Kaffee und schon kann es losgehen? Das reicht entgegen landläufiger Alkohol-Mythen noch nicht, um nüchtern und arbeitsbereit zu sein.

Es kursieren viele Tipps, wie man nach durchzechter Nacht möglichst schnell wieder nüchtern und fit für die Arbeit wird: Ein paar Stunden schlafen, kalt duschen, starken Kaffee trinken oder beim Tanzen den Alkohol gleich wieder rausschwitzen.

All das führt vielleicht dazu, dass man sich subjektiv frischer fühlt, in Bezug auf die Blutalkoholkonzentration ist es leider wirkungslos. 95 Prozent des Alkoholabbaus geschehen in der Leber und die hat’s nicht eilig. Nur 0,1-0,2 Promille werden pro Stunde abgebaut.

 Expert/innen der Suchtprävention empfehlen daher:

  • Klare Regeln für Konsum von Alkohol am Arbeitsplatz
  • Nüchterne Arbeitsaufnahme – auch nach Pausen
  • Kein Alkoholverkauf am Betriebsgelände
  • Keine Alkoholmitnahme an den Arbeitsplatz
  • 0,0 Promille beim Lenken von Dienstfahrzeugen
  • Handlungsleitfäden für Führungskräfte, die frühes Ansprechen von riskantem Alkoholkonsum fördern und professionelle Hilfe für suchtgefährdete Beschäftigte ermöglichen
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Die „Österreichische Dialogwoche Alkohol“, die von 17.-23. Mai 2021 österreichweit stattfindet, stellt die Frage „Wie viel ist zu viel?“ in Bezug auf Alkohol und hat dabei Betriebe ebenso im Blick, wie Familien, Jugendarbeit und Gemeinden. 

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Text: Mag.a Rosmarie Kranewitter-Wagner, Institut Suchtprävention Linz

Foto: Alexas_Fotos/pixabay