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Den Rausch schwitz ich einfach raus! Mythen und Facts zum Abbau von Alkohol

Nach wie vor hält sich der Irrglaube, dass die Abbaurate von Alkohol beschleunigt werden kann. Tricks wie Kaffee trinken, Schlafen oder Schwitzen sollen helfen, wieder schneller nüchtern zu sein.

Fakt ist, rund 95 Prozent des Alkohols im Körper baut die Leber ab und diese lässt sich nicht manipulieren.

Pro Stunde werden 0,1 bis 0,15 Promille Alkohol im Körper abgebaut.

„Geeichte“ TrinkerInnen fühlen sich bei derselben Menge Alkohol weniger betrunken, als solche, die nicht an Alkohol gewöhnt sind. Womit manche als Zeichen besonderer Stärke prahlen, ist jedoch eigentlich ein Warnsignal. Der Körper ist an regelmäßigen Alkoholkonsum gewöhnt, die Alkoholtoleranz nimmt zu. Bei der Suchtdiagnose dient dies als ein Kriterium.

Egal wie gewöhnt jemand an Alkohol ist – die Promille sind nachweisbar und das subjektive Gefühl, nicht betrunken zu sein, kann zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr oder am Arbeitsplatz führen. Denn unter Alkoholeinfluss nimmt die Risikobereitschaft zu, Reaktionszeiten sind länger und die Wahrnehmung ist eingeschränkt. Keine guten Voraussetzungen, um Maschinen zu bedienen oder mit dem Stapler durch die Halle zu fahren.

  • Kaffe macht nüchtern? Leider Fehlanzeige. Koffein regt die Durchblutung an und damit auch den Alkoholpegel im Körper
  • Den Rausch ausschlafen? Mit den Stunden sinkt zwar der Blutakoholspiegel, aber wenn dieser hoch ist, reichen ein paar Stunden Schlaf oft nicht aus, um wieder nüchtern zu sein.
  • Den Alkohol rausschwitzen? Wer betrunken tanzt, kommt vielleicht ins Schwitzen, den Großteil des Alkoholabbaus übernimmt aber die Leber und die lässt sportliche Aktivität leider kalt.
  • Nüchtern nach der kalten Dusche? Leider nein. Auch vom kalten Nass zeigt sich die Leber unbeeindruckt.

Auch wenn man sich nach dem einen oder anderen Hausmittel subjektiv besser fühlt, kann noch immer eine erhebliche Restalkoholisierung mit den damit verbundenen Leistungsbeeinträchtigungen vorliegen.

Daher lieber mal ein Glas weniger trinken und auf Nummer sicher gehen.

Quellen: Infos und Tipps zum Umgang mit Alkohol. Broschüre der Alkoholberatung Land Oberösterreich (2022)

Weitere Informationen:

https://www.dialogwoche-alkohol.at

Was tun, wenn Beschäftigte beeinträchtigt in die Arbeit kommen? Laut ArbeitnehmerInnenschutzgesetz § 6 (3) AschG darf der Dienstgeber MitarbeiterInnen, die sich oder andere gefährden könnten, an diesem Tag nicht beschäftigten und muss sie vom Arbeitsplatz verweisen.

Nähere Infos dazu: stepcheck/Arbeitsplatzverweis

Text: Mag.a Rosmarie Kranewitter-Wagner, Institut Suchtprävention, pro mente OÖ

Foto: Yakobchuk Olena/stock adobe