Allgemeine Infos zu Nikotinbeutel und Snus – Grundsatzinformationen
Substanz-Info und Abgrenzung:
Die sogenannten Nikotinbeutel – oft verwechselt mit den schwedischen Tabakbeuteln SNUS – sind seit einigen Jahren auf dem österreichischen Markt. Nun ist dieses Produkt auch bei Schülerinnen und Schülern im Altersspektrum von 12-18 Jahren angekommen, sprich es wird bezogen und konsumiert. Im Unterschied zu Snus enthalten Nikotinbeutel reines Nikotin, kommen ohne den Trägerstoff Tabak aus und fallen damit nicht unter das Tabakschutzgesetz (TNRSG). Im Gegensatz dazu ist der Vertrieb und Verkauf des Tabakprodukts Snus im EU-Raum (außer in Schweden dem Ursprungsland) verboten, der Bezug und Konsum ab 18 Jahren erlaubt.
Substanz, Wirkung und Risiken:
Nikotin wirkt aufputschend und macht sehr schnell abhängig. Nikotinbeutel enthalten keinen Tabak, aber einen hohen Nikotingehalt, so kann beispielsweise 1 Beutel ca. 6 bis 11 mg Nikotin enthalten. Die Symptome erstrecken sich von Übelkeit, Kopfschmerzen bis Vergiftungserscheinungen und Kreislaufkollaps. Es besteht die Gefahr der Überdosierung und Nikotinvergiftung speziell bei ErstkonsumentInnen.
Achtung: Für Kinder können Nikotinvergiftungen sogar lebensbedrohlich sein!
Rechtslage:
Nachdem im Nikotinbeutel kein Tabak enthalten ist und die Substanz weder geraucht noch verdampft, sondern eingespeichelt wird, sind diese derzeit (noch) nicht im TNRSG geregelt. Für das Bundesland OÖ regelt das Jugendschutzgesetz (JSchG) im § 8, Abs. 4 ein Verbot für Jugendliche, das die „missbräuchliche Verwendung von Stoffen verbietet, die eine Betäubung, Aufputschung oder Stimulierung herbeiführen können“. Sowohl Tabak- (Snus) als auch Verdampfprodukte (Vaporizer) fallen unter das TNRSG, womit Erwerb, Besitz und Konsum für Jugendliche unter 18 Jahren verboten ist.
Wichtig: Nikotinbeutel und Snus fallen NICHT unter das Suchtmittelgesetz (SMG), wie im Vergleich dazu Cannabis.
- ad) Schule: Die allgemeine Schulordnung regelt zwar das Rauchen, aber nicht den Konsum von Nikotinbeutel. Demnach sind SchulleiterInnen angehalten ein entsprechendes Verbot inkl. Abnahme der Substanz in der Hausordnung zu regeln (Information der Bildungsdirektion OÖ).
Prävention:
- Vereinbarung bzw. Verbot über Hausordnung regeln
(Schulordnung regelt rauchen, NICHT aber Nikotinbeutel) - offenes und klärendes Gespräch mit SchülerIn, Klasse, Schule
- Bewusstseinsbildung im Kollegium schaffen, sich zum Thema Wissen einholen
- Ge-/Verbote im Klassenverband oder Gruppen ansprechen, klären und bearbeitbar machen, ohne Alarmismus
- Sensibilisierung der Eltern durch Information, Vortrag, Schul-/Klassenforen, Elternsprechtag
- Coaching und Informationen im Rahmen einer Pädagogischen Konferenz durch Institut Suchtprävention Linz (Pro Mente OÖ)