Fall 01 – Cannabis-Fund in der Turngarderobe
Der Schulleiter einer AHS meldet sich per Telefon: ein Turnlehrer hat bei einem 15-jährigen Schüler eine durchsichtige Verpackung sichergesellt. Inhalt: offensichtlich loser Tabak, Zigarettenpapier und eine – vermutlich – nach Cannabis riechende Substanz. Der Schüler gibt an, er habe diese Verpackung zur Aufbewahrung für 14 Tage von einem Freund erhalten.
Fall 02 – Verdacht auf Dealen mit Cannabis an der Schule
Eine Lehrerin eines Oberstufengymnasiums berichtet von Verdacht auf Weitergabe („Dealen“) eines Schülers an der Schule. Es wird vermutet, dass es sich um Cannabis handelt. Dass diese Substanz in der Schule weitergegeben wird, scheint ein „offenes Geheimnis“ zu sein. Ein Schüler hat eine Lehrerin darüber informiert, will aber keine Namen nennen.
Fall 03 – 13-Jähriger raucht Zigaretten – oder doch (auch) Cannabis?
Ein 13-jähriger Schüler wird dabei beobachtet, wie er am Schulweg eine Zigarette raucht. Die Direktorin spricht ihn darauf an. Ein ebenso anwesender Schüler sagt: „Wenn du glaubst, dass das das Einzige ist, was er raucht…“. Es gab bereits eine Helferkonferenz mit der Kinder- und Jugendhilfe, Lehrkräften, Direktion und Schulassistenz.
Fall 04 – SchülerInnen dealen und konsumieren Cannabis – auch Snus?
Bei drei SchülerInnen der 6. Klasse (ca. 15 Jahre) besteht der Verdacht, dass Cannabis konsumiert und weitergegeben wird. Der Sohn einer Lehrerin aus dem Kollegium hat diesbezügliche Wahrnehmungen und seinen Verdacht weitergegeben, möchte aber keine Namen nennen. Dennoch sind die Namen der betroffenen SchülerInnen bekannt, es scheint ein „offenes Geheimnis“ an der Schule zu sein. Es wird vermutet, dass organisierte Kriminalität im Hintergrund beteiligt sein könnte. Am Rande geht es auch um den Konsum von Snus.
Cannabis: Substanz-Info und Abgrenzung
Cannabis ist die am häufigsten konsumierte illegale psychoaktive Substanz. Jene Altersgruppe mit der meisten Konsumerfahrung (bis zu 40 Prozent) sind die 15-24-Jährigen.
Cannabis wird meistens geraucht (Joint, Shishas, Bongs), manchmal verdampft (Vaporizer) oder auch oral konsumiert (Öl oder Blüten in Speisen).
Berauschend wirkt der Wirkstoff THC (Delta-9-Tetrahydrocannabinol), der ab einem Gehalt von 0,3% als Suchtmittel nach dem Suchtmittelgesetz eingestuft wird. Darüber hinaus gibt es viele Produkte mit dem legalen Wirkstoff CBD (Cannabidiol), dem eine antipsychotische, angst- und schmerzmildernde Wirkung zugeschrieben wird. In letzter Zeit tauchen verschiedene synthetische Substanzen aus der Cannabispflanze wie beispielsweise HHC auf, die meist zeitverzögert im Neue-Psychoaktive -Substanzen-Gesetz (NPSG) geregelt werden.
Im Schulkontext gilt für den Missbrauch illegaler Substanzen die Einleitung des §13 Suchtmittelgesetz durch die Schulleitung. Siehe Handeln nach §13 SMG.
Substanz, Wirkung und Risiken
Mögliche Wirkungen:
Entspannung, gesteigerte Selbstwahrnehmung, Beeinträchtigung der Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit, verlangsamte Psychomotorik, Beeinträchtigung verschiedener kognitiver Funktionen, Antriebsminderung, erhöhter Rede- und Lachdrang, veränderte Wahrnehmung, Herzrasen, Mundtrockenheit, Heißhunger, Rötung der Bindehaut…
Mögliche Risiken des Cannabiskonsums:
- Überdosierung -> Übelkeit, Halluzinationen, Angst- und Panikzuständen
- unberechenbare Wirkung bei Mischkonsum mit Alkohol, Medikamenten und anderen Drogen
- Unfallgefahr und Führerscheinentzug
- Beeinträchtigung des Erinnerungsvermögens, der Lernfähigkeit und Motivation bei regelmäßigem Konsum
- Strafrechtliche Folgen
- Psychische Erkrankungen
Weitere Informationen:
Informationsfolder zum Thema „Cannabis“
Substanzinfos Checkit.wien
Rechtslage
Im Schulkontext gilt für den Missbrauch illegaler Substanzen die Einleitung des §13 Suchtmittelgesetz durch die Schulleitung. Es darf nicht angezeigt werden. Das Gesetz steht unter dem Motto: „Helfen statt Strafen“
§13 des Suchtmittelgesetzes verpflichtet Schulen jenen SchülerInnen, die illegale Substanzen missbrauchen, gezielte Hilfe anzubieten. Dadurch soll junge Menschen frühzeitig Unterstützung bekommen – ohne zu strafen, ohne Anzeige und ohne Diskriminierung.
Welche Schritte sollen nun gesetzt werden?
Nähere Informationen siehe Handeln nach §13 SMG und Coaching Institut Suchtprävention.
Prävention
Prävention bei Cannabis als illegaler Substanz bedeutet Kenntnis und Anwendung des §13 Suchtmittelgesetz. Dies stellt eine behördliche Pflicht dar, die Verantwortung liegt bei der Schulleitung. Lehrpersonen sind der Amtsverschwiegenheit verpflichtet (sprich: dürfen NICHT anzeigen!) und haben Meldepflicht gegenüber der Schulleitung, die wiederum – gegebenenfalls – für die Einleitung des §13 SMG zu sorgen hat.
Im Zentrum steht „Helfen statt Strafen“.
Fix verankerte Information im Kollegium und Sensibilisierung von SchülerInnen und Eltern zum §13 SMG: pädagogische Konferenzen/Tage, Schilfs, über Klassenvorstände in allen Klassen, vor Schul- und Sportveranstaltungen, Elternabende/-vorträge.
Coaching und Information im Rahmen einer Pädagogischen Konferenz o.ä. bietet das Institut Suchtprävention, pro mente OÖ.