Als Mitarbeiter/in bemerken Sie möglicherweise sehr früh, wenn jemand im Arbeitsumfeld suchtgefährdet ist. Vielleicht sind Sie der Person freundschaftlich verbunden und kennen Sie bereits viele Jahre.
Arbeitsrecht
Anders als Führungskräfte, die Fehlverhalten sanktionieren können und im Rahmen der gesetzlichen Fürsorgepflicht handeln müssen, wenn Gesundheit oder Sicherheit gefährdet sind, haben Mitarbeiter/innen keine grundsätzliche Verpflichtung, bei Auffälligkeiten aktiv zu werden.
Führt der Substanzkonsum eines Betriebsangehörigen jedoch dazu, dass andere Mitarbeitende gefährdet werden bzw. dem Betrieb Schäden entstehen (könnten), kann aus der im Arbeitsrecht geltenden „Treuepflicht des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber“ eine Informationspflicht abgeleitet werden. Aufgrund der Treuepflicht hat ein Arbeitnehmer alles zu unterlassen, was die Interessen des Arbeitgebers schädigt. In besonderen Fällen ist er auch zum Handeln verpflichtet. (Information an den Arbeitgeber wegen drohender Schäden). Natürlich sind bei der Beurteilung dieser Frage aber immer die Umstände des Einzelfalles maßgebend.
Möglichkeiten und Grenzen
Jenseits der rechtlichen Verpflichtung ist es aber jedenfalls hilfreich und sinnvoll, das Gespräch mit der betroffenen Person zu suchen. Sprechen Sie Veränderungen an, die Ihnen Sorgen bereiten und bieten Sie gegebenenfalls Hilfe an. Für den/die Betroffene/n ist dies möglicherweise eine wichtige Rückmeldung, die einen Nachdenkprozess in Gang setzt.
Seien Sie sich aber Ihrer Grenzen bewusst: Die Verantwortung für das Verhalten liegt beim Gegenüber. Sie können und müssen die Probleme nicht lösen.
Aufgrund der Suchtdynamik ist es nicht selten, dass Angesprochene ihren Konsum verharmlosen oder leugnen, aggressiv werden oder in Zukunft den Kontakt eher meiden. Lassen Sie sich davon nicht entmutigen. Ein aktives Vorgehen bewirkt viel eher eine positive Entwicklung als Wegschauen. Wenn Sie unsicher oder belastet sind, holen Sie sich Unterstützung.
Nähere Infos zur Gesprächsführung finden Sie unter „Ein kollegiales Gespräch führen“, zu Unterstützungsmöglichkeiten unter „Auf sich achten und Unterstützung holen“